Vogelgrippe - Kreis-Veterinäramt richtet Hotline ein: 07141 1441111

Was man wissen sollte über
den Umgang mit toten Vögeln


Seit die Vogelgrippe Deutschland erreicht hat, häufen sich die Anrufe besorgter Bürger beim Kreis-Veterinäramt: Was tun mit der toten Taube im Garten? Darf die Katze noch rausgelassen werden? Und was ist mit dem Kanarienvogel? Um dem Ansturm der Fragen gerecht zu werden, haben die Veterinäre des Landratsamtes jetzt eine telefonische Hotline eingerichtet: 07141 1441111.

Die Hotline ist montags bis donnerstags erreichbar von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten wird über diese Nummer eine Bandansage die Handynummer des Bereitschaftsdienstes mitteilen. Außerdem sind auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-ludwigsburg.de) Informationen über den Umgang mit toten Vögeln zu lesen. Diese Informationen finden sich auch auf einem Merkblatt, das über die Hotline oder per Fax 07141 1441130 angefordert oder im Kreis-Veterinäramt in der Hindenburgstraße 20 abgeholt werden kann.

Mitarbeiter aus den Rathäusern und Tierärzte sowie Vertreter der Polizei und der Feuerwehren, des THW und anderer an der Tierseuchenbekämpfung beteiligten Einrichtungen sind durch Mitarbeiter des Dezernats „Gesundheit und Verbraucherschutz“ im Kreishaus über den Umgang mit der neuen Problemlage beraten worden. Themen waren unter anderem: der Erreger der Geflügelpest, allgemeine prophylaktische Schutzmaßnahmen, das Ablaufschema im Tierseuchenfall bei Geflügelpest bei Wildvögeln und beim Hausgeflügel, die Zuständigkeiten, die Schutzmaßnahmen für das eingesetzte Personal und die Maßnahmen nach dem Katastrophenschutzgesetz. Ziel der Veranstaltung war es, im konkreten Tierseuchenfall zum Schutz der Bürger ein schnelles und gut organisiertes Handeln aller beteiligten Behörden zu gewährleisten.


Die wichtigsten Hinweise für die Bürger

- Wenn tote Vögel gefunden werden, sollte im Zweifel immer das Kreis-Veterinäramt informiert werden: Hotline 07141 1441111.

- Gänse, Enten, Schwäne und sonstiges Wassergeflügel, aber auch Rabenvögel oder Greifvögel wie Bussarde sollten nicht berührt werden. Das Veterinäramt, die Polizei oder die Ortspolizeibehörde im Rathaus sollten sofort informiert werden. Diese Tiere werden im Rahmen eines Monitoringprogramms auf das Geflügelpestvirus untersucht.

- Singvögel, Schwalben und Tauben können in Plastiktüten verpackt mit dem Restmüll entsorgt werden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand geht von diesen Vogelarten kein besonderes Risiko einer Infektion aus.

- Auf das Füttern von Wasservögeln sollte verzichtet werden. Kinder sollten keine Federn sammeln. Der Kontakt mit Vogelkot sollte unbedingt vermieden werden.

03.03.2006

Weitere Informationen

http://www.landkreis-ludwigsburg.de

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