Parkplatz Höfinger Straße
Da der Parkplatz im Bereich bewohnter Gebäude liegt, ist in der baurechtlichen Genehmigung geregelt, dass ein Zu- und Abfahren nur in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr gestattet ist. Die Parkzeit ist auf 3 Stunden begrenzt (Parkscheibenpflicht).
18.10.2011