Grüne Pfeile jetzt auch in Ditzingen

Im gesamten Stadtgebiet haben das Ordnungsamt und die Polizei alle Signalanlagen daraufhin überprüft, ob ein Grünpfeil angebracht werden kann. Dabei sind umfangreiche rechtliche Vorgaben der Straßenverkehrsordnung bzw. der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu beachten. An folgenden drei Stellen ist im Stadtgebiet ein Grünpfeil möglich und in der Zwischenzeit angebracht.

1. Rechtsabbiegen vom Bahnhof Ditzingen kommend bei der Kreuzung Calwer Straße/Stuttgarter Straße/Joh.-Fuchs-Straße

2. Von der Stadtmitte kommend auf der Gerlinger Straße rechts in die Stuttgarter Straße

3. Von der Marktstraße rechts in die Hirschlander Straße

Der grüne Pfeil bedeutet, dass nach dem Anhalten das Abbiegen nach rechts, vom rechten Fahrstreifen aus, auch bei Rot erlaubt ist. Der Fahrzeugführer muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, vor allem natürlich des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, auszuschließen ist.

Von der Grünpfeil-Regelung verspricht man sich einen geringeren Schadstoffausstoß und weniger Staus an Ampeln.

01.12.2001

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