Kinderspielplätze mit neuen Schildern

Auf den städtischen Freizeitanlagen, Spiel- und Bolzplätzen sowie Waldspielplätzen wurden in den letzten Wochen Schilder aufgestellt, die Hinweise zur pfleglichen Nutzung geben. Es wird darauf hingewiesen, für welche Altersgruppe die Geräte gedacht sind und in welchen Zeiten der Spielplatz genutzt werden darf.

Jedes Jahr investiert die Stadt ca. 100.000 € in den Ausbau und den Erhalt der Spielgeräte, dazu kommen ca. 150.000 - 200.000 € für den Einsatz des Betriebshofes. Leider kommen immer wieder mutwillige Zerstörungen und Verschmutzungen vor. Über die angegebene Telefonnummer können Sie Schäden direkt an das Stadtbauamt, Abteilung Grünordnung und Umwelt 07156 - 164 220 oder an den Betriebshof 07156 - 935 010 melden, damit sie schnell erfasst und repariert werden können.

Die Stadt Ditzingen bemüht sich, für alle Altersgruppen und Bevölkerungskreise gute Lebensbedingungen zu schaffen. Dazu gehört auch, Kindern und Jugendlichen in erreichbarer Nähe zur Wohnung ein attraktives Freizeitangebot zu machen und den Anwohnern durch die Festlegung der Nutzungszeiten die rechtlich geschützten Ruhezeiten zu sichern.

Die Nutzungszeiten wurden der seit 2004 geltenden Polizeiverordnung angepasst, in der festgelegt ist, dass Einrichtungen mit einem Abstand unter 50 Meter von der Wohnbebauung in der Zeit von 22.00 - 8.00 Uhr nicht benutzt werden dürfen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Nutzungszeit noch weiter eingeschränkt werden. Diese Vorgaben der Polizeiverordnung dienen dazu, die Nutzung in verträglichen Grenzen zu halten und Missbrauch zu verhindern. Eine Mittagspausenregelung für Kinderspielplätze gibt es seit 1996 nicht mehr. Nach dem 2004 aufgrund der Geräte- und Maschinenlärmverordnung auch über die Mittagszeit eine Vielzahl von lärmintensiven Geräten genutzt werden dürfen, machen Verbote, in dieser Zeit den Spielplatz zu nutzen, keinen Sinn mehr.

Der Aufenthalt auf den öffentlichen Freiflächen und damit Spielplätzen ist allen Altersgruppen erlaubt. Die gegenseitige Rücksichtnahme gehört für Spielende und Anwohnerinnen und Anwohner zu den Spielregeln des Miteinanders.

11.07.2006

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