Zusammenfassung städtischer Sportanlagen als Betrieb gewerblicher Art (BgA)

- Einführung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen
und sonstigen städtischen Gebäuden
Eine zunehmende Anzahl von Gemeinden macht im Hinblick auf die schwierige finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte von der Möglichkeit Gebrauch, die städtischen Sportanlagen als Betrieb gewerblicher Art (BgA) zusammenzufassen. Die bei Bau und Unterhaltungsaufwendungen anfallenden Umsatzsteueranteile können daraus resultierend gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Konkret bezogen auf die laufende Sportinvestition der Stadt Ditzingen, den Neubau der Sporthalle Seehansen bedeutet dies einen Einsparungseffekt von ca. 500.000 €, der für andere dringend erforderliche Investitionen eingesetzt werden könnte. So basiert das Finanzierungskonzept für die Sanierung des Hallenbades Ditzingen u.a. auf dem positiven Effekt des geplanten BgA Sportanlagen.

Diese steuerliche Gestaltung setzt jedoch zwingend voraus, Benutzungsgebühren von allen Nutzern der betroffenen städtischen Anlagen und Gebäude zu erheben. Aus Gleichbehandlungsgründen und um Fehlsteuerungen bei der Belegung zu vermeiden, müssten Benutzungsgebühren jedoch nicht nur für die in einem BgA eingebrachten Gebäude eingeführt werden, sondern auch für die Nutzung der übrigen städtischen Räume, zumal in diesem Zusammenhang angedacht wird, in weiteren Schritten den Kreis der BgAs zu erweitern.

Der Gemeinderat hat vor dem Hintergrund der zunehmend schwierigeren finanziellen Lage beschlossen, ab dem 1. Januar 2004 die städtischen Sportstätten als Betrieb gewerblicher Art zu führen und infolge dessen Benutzungsgebühren für alle städtischen Anlagen und Räume einzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das geplante Konzept mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vereine und Nutzer sowie den Entwurf einer Gebührenordnung im Laufe des zweiten Halbjahres zur Beratung vorzulegen. Vor einer Beschlussfassung des Gemeinderates wird die Verwaltung die hiervon betroffenen Vereine und Nutzer über die Auswirkungen und Konsequenzen bei der Einführung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen informieren und das Verwaltungskonzept in seinen Grundzügen vorstellen. Die Entscheidung über die Benutzungsgebühren für alle städtischen Einrichtungen soll in der Oktobersitzungsrunde des Gemeinderates erfolgen. Die Ausgestaltung der Sporthalle Seehansen als Betrieb gewerblicher Art wurde beim Finanzamt zwischenzeitlich beantragt. Darüber hinaus wurde festgelegt, auch das bislang schon in Form eines Betriebs gewerblicher Art geführte Hallenbad ebenfalls zum 1.1.2004 in den neu gegründeten Betrieb gewerblicher Art „Sportanlagen der Stadt Ditzingen“ zu integrieren.

Folgende städtische Sportanlagen werden in den neuen BgA einbezogen:

Sporthallen:

Glemsaue, Gartenstraße, Schwabstraße, Konrad-Kocher-Sporthalle, Seehansen.

Sportplätze:

Trumpf-Stadion, Glemsaue, Weissacher Straße, Seehansen.

Hallenbad Ditzingen

Aktuelle Finanzsituation der Stadt Ditzingen

Die Kommunen sind zunehmend gefordert, zur Bewältigung der immer schwieriger werdenden finanziellen Situation in den öffentlichen Haushalten Einsparungsmaßnahmen zu treffen sowie, wenn möglich, zusätzliche Einnahmen zu erschließen. Die Finanzsituation der Stadt Ditzingen ist geprägt durch das Negativergebnis des Jahresabschlusses 2002 (städtischer Haushalt). Erstmals nach 25 Jahren schließt der Verwaltungshaushalt des Jahres 2002 mit einem Defizit – einer negativen Zuführungsrate – in Höhe von 480.581 € ab. Zum Ausgleich des Gesamthaushaltes (Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt) war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2.171.000 € notwendig. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführungsrate in Höhe der Tilgungsraten (72.240 €) für aufgenommene Kredite wurde nicht erreicht.

Nach dem Haushaltszwischenbericht für das Jahr 2003 mit Stand 1. 6. 2003 kann nur auf Grund einer günstigeren Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen mit einem verbesserten Ergebnis für das laufende Haushaltsjahr gerechnet werden. Der im Haushalt 2003 ausgewiesene Negativsaldo des Verwaltungshaushaltes (Inanspruchnahme einer sogenannten Rückführungsrate) zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes in Höhe von ursprünglich 1.574.000 € sowie die vorgesehene Rücklagenentnahme 2003 von 568.000 € können jeweils auf 0 zurückgeführt werden. Ein in den Folgejahren erhöhter Finanzspielraum im Verwaltungshaushalt kann trotz der günstigeren Einnahmesituation im Jahr 2003 wegen der Auswirkungen im Finanzausgleich des Landes Baden-Württemberg ab 2005 nicht angenommen werden. Von Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer in Höhe von brutto ca. 3,5 Mio € verbleiben der Stadt bis 2005 netto lediglich ca. 0,9 Mio. €. Dieser Betrag wurde für die Sanierung des Hallenbades beansprucht, so dass weitere Handlungsspielräume nicht entstanden sind. Wegen der nicht absehbaren Entwicklung bei der Gewerbesteuer und der voraussichtlichen Erhöhung der Kreisumlage-Hebesätze für 2004 ff. wird die Haushaltssituation der Stadt Ditzingen in den Folgejahren weiter angespannt bleiben.

12.08.2003

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