Öffentliche Versteigerung von Fundsachen
Zur Versteigerung kommen nur Fahrräder und City-Roller.
Nach den Fundvorschriften (§§ 979, 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches) haben die Empfangsberechtigten noch die Möglichkeit, Ihre Fundrechte an den Fundgegenständen bis
Freitag, 27.03.2009
beim Bürgeramt der Stadt Ditzingen, Rathaus, Erdgeschoß anzumelden.
Nach Ablauf dieser Frist ohne Anmeldung oder nicht rechtzeitiger Anmeldung der Fundrechte steht der Versteigerung von Fundsachen rechtlich nichts mehr im Wege.
02.03.2009