Bitte geben Sie die Lohnsteuerkarte 2007 zurück!

Lohnsteuerkarte
Für das Kalenderjahr 2007 wird nach dem Gesetz über die Steuerstatistiken wieder eine Erhebung für die Lohn- und Einkommensteuerstatistik durchgeführt. Hierfür werden neben den Einkommensteuerveranlagungen auch die Lohnsteuerkarten bzw. elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen statistisch ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Statistik dienen auch fiskalpolitischen Zwecken: Die Zerlegung der Lohnsteuer sowie die Verteilung des Gemeindanteils an der Lohn- und Einkommensteuer wird anhand der Lohn- und Einkommensteuerstatistik durchgeführt. Ferner ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des 15%igen Gemeindeanteils am Lohn- und Einkommensteueraufkommen sowie des 12%igen Gemeindeanteils am Aufkommen aus dem Zinsabschlag auf die einzelnen Gemeinden nach § 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG).

Alle für das Kalenderjahr 2007 ausgestellten Lohnsteuerkarten sind nach § 41 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres 2007 dem Finanzamt zu übergeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer

- die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Einkommensteuer-Veranlagung benötigen,
- deren Lohnsteuerkarten – aus welchen Gründen auch immer – 2007 ohne Eintragungen geblieben sind,
- die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zu zahlen hatten.

Die Lohnsteuerkarten/- belege 2007 sind ein wichtiger Faktor zu Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich zum Nachteil aller Einwohner unserer Gemeinde aus.

Wir bitten Sie daher Ihre nicht benötigten Lohnsteuerkarten an eines der Bürgerämter zurückzugeben.

30.01.2008

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