Bitte geben Sie die Lohnsteuerkarte 2007 zurück!
Alle für das Kalenderjahr 2007 ausgestellten Lohnsteuerkarten sind nach § 41 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres 2007 dem Finanzamt zu übergeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer
- die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Einkommensteuer-Veranlagung benötigen,
- deren Lohnsteuerkarten – aus welchen Gründen auch immer – 2007 ohne Eintragungen geblieben sind,
- die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zu zahlen hatten.
Die Lohnsteuerkarten/- belege 2007 sind ein wichtiger Faktor zu Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich zum Nachteil aller Einwohner unserer Gemeinde aus.
Wir bitten Sie daher Ihre nicht benötigten Lohnsteuerkarten an eines der Bürgerämter zurückzugeben.
30.01.2008