Ditzinger Modell:

Stadt und Kirchen stimmen Vorgehensweise gegenüber Mobilfunkbetreibern auf lokaler Ebene ab.
Neue Standorte auf kirchlichen und städtischen Dächern nur bei Einhaltung der "Salzburger Vorsorgewerte" für Strahlenbelastung.
Kirchen und Stadt appellieren an Privateigentümer, sich dem "Ditzinger Modell" anzuschließen.

Auch in Deutschland hat der Mobilfunk in den vergangenen Jahren ein rasantes Wachstum erfahren. Bei ca. 45 Mio. Handynutzern hat sich der Mobilfunk zu einem der wichtigsten Teilbereiche der Informations- und Kommunikationstechnologien entwickelt. Mit der Einführung des "UMTS" (Universal-Mobil-Telekommunication-System) wird die Zahl der Basisstationen beträchtlich zunehmen.

Die rasche und flächendeckende Einführung des Mobilfunks hat in Teilen der Bürgerschaft Besorgnis geweckt. Befürchtet werden mögliche gesundheitsschädigende Wirkungen der vom Mobilfunk ausgehenden elektromagnetischen Felder, umgangssprachlich als "Elektrosmog" bezeichnet. Nach gegenwärtigem Stand wissenschaftlicher Untersuchungen und Erkenntnisse werden bislang die bestehenden Grenzwerte als ausreichend angesehen, eine Gesundheitsschädigung durch elektromagnetische Felder zu verhindern. Dennoch haben das Land Baden-Württemberg wie auch andere Bundesländer und nicht zuletzt auch die Bundesregierung zusätzliche Untersuchungen zur weiteren Abklärung gesundheitlicher Wirkung des Mobilfunks in die Wege geleitet.

Die Mobilfunkbetreiber sind kurzfristig auf zusätzliche Standorte für Sendeanlagen angewiesen, um den von der Bevölkerung und der Wirtschaft geforderten Versorgungsstandard aufzubauen. Dabei werden neben privaten Grundstückseigentümern auch Kommunen und Kirchen angesprochen.

Im Sinne eines konstruktiven Umgangs mit den Besorgnissen in Teilen der Bevölkerung einerseits und dem Bedarf am weiteren Mobilfunkanlagen andererseits haben Stadtverwaltung und die örtlichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinden, die wegen der als Standort für Mobilfunkanlagen geeigneten Gebäude (Kirchtürme) mit Anfragen für die Installation derartiger Anlagen konfrontiert werden, die weitere Vorgehensweise und Handhabung bei neuen Standorten für Mobilfunkanlagen in Ditzingen abgestimmt. Folgende grundsätzliche Eckpunkte liegen der künftigen gemeinsamen Vorgehensweise zugrunde:

< Mobilfunk ist heute ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur und ein Standortfaktor.

< Gesundheitliche Risiken durch den Betrieb von Sendeanlagen und Handys sind nicht vollständig erforscht und können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Die Belastungen durch Funkwellen sollten aus Vorsorgegründen so gering wie technisch möglich gehalten werden.

< Die baurechtlichen Zuständigkeiten der Stadt Ditzingen sind ungeeignet, den Aspekt der Gesundheitsvorsorge über die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinausgehend zu regeln.

< Einwirkungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte im Sinne der Gesundheitsvorsorge bestehen ausschließlich in den Fällen, wo Stadt und Kirchen als Grundstückseigentümerinnen handeln können.

< Um der Sorge in Teilen der Bevölkerung einerseits und dem Bedarf des Mobilfunks andererseits Rechnung zu tragen, sollten geeignete städtische Grundstücke und Gebäude unter der Voraussetzung für die Errichtung von Sendeanlagen angeboten werden, dass die Salzburger Vorsorgewerte für Belastungen durch Funkwellen eingehalten werden. Die Kirchengemeinden werden für Ihre Bereiche die Eckpunkte ebenfalls umsetzen.

< Stadt und Kirchen informieren sich gegenseitig über Anfragen von Mobilfunkbetreibern. Die gemeinsame Vorgehensweise soll der Bevölkerung bekannt gegeben werden, um auch private Grundstückseigentümer zu ermutigen, sich dem Ditzinger Modell anzuschließen.

Entsprechende Beschlüsse der Kirchengemeinderäte der evangelischen Gemeinden Ditzingen, Hirschlanden und Heimerdingen und katholischen Gemeinden des Stadtgebietes liegen vor. Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat in seiner Sitzung am 02.10.01 auf der Grundlage der Empfehlungen der Ortschaftsräte und Ausschüsse abschließend beraten und ebenfalls die hierfür notwendigen Beschlüsse einstimmig gefasst.

In einem nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung dem Gemeinderat eine Liste der städtischen Grundstücke und Gebäude vorlegen, die den Mobilfunkbetreibern angeboten werden sollen, die bereit sind, entsprechende Vereinbarungen einzugehen.

10.10.2001

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