Wasser- und Abwassergebühren im Jahr

- Vorauszahlungsrate für das 4. Quartal 2001 entfällt -

Der Eigenbetrieb "Städt. Wasserwerk Ditzingen" hat nach Änderung der Betriebssatzung ab dem Jahre 1988 auf eine Gewinnerzielungsabsicht verzichtet und wird demzufolge bis heute als sog. "gewinnloser Eigenbetrieb" geführt. Die Vermeidung von Steuerlasten (Gewerbe- sowie Körperschaftssteuer mit Solidarzuschlag) mit dem damit verbundenen Verzicht der Stadt Ditzingen auf Abführung einer Konzessionsabgabe kommt dem Verbraucher mit der Minderung von Ausgaben im Erfolgsplan über eine geringere Verbrauchsgebühr zugute.

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung arbeitet kostendeckend. Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes werden die Wassergebühren im Rahmen eines 5-jährigen Kalkulationszeitraumes berechnet. Innerhalb dieses Zeitraumes können Gewinne und Verluste ausgeglichen werden, so dass den haushaltsrechtlichen Grundsätzen und steuerlichen Erfordernissen Rechnung getragen wird.

Die in früheren Jahren aufgelaufenen Verlustvorträge in einer Größenordnung von fast 2,2 Mio. DM bis Ende des Jahres 1997 haben zum 1.1.1998 zu einer Gebührenerhöhung im Frischwasserbereich von bisher 2,53 DM/m3 auf 3,35 DM/m3 geführt. Nach der damaligen Kalkulation wurde damit gerechnet, dass der Verlustvortrag voraussichtlich bis zum Jahr 2002 abgetragen sein und dann wiederum eine entsprechende Gebührensenkung vorgenommen werden könnte.

Nach dem durch die WIBERA AG, Stuttgart, gefertigten Abschluss des Jahres 2000 ergab sich aufgrund Kostenreduzierungen ein Jahresüberschuss, mit dem der restliche aus den Vorjahren noch bestehende Verlustvortrag vollständig abgedeckt werden konnte. Bereits das Wirtschaftsjahr 2000 schloss danach erfreulicherweise und entgegen den seinerzeitigen Erwartungen mit einem Gewinnvortrag von 233 TDM ab. Durch den damit verbundenen Eintritt in die "Gewinnzone" musste eine entsprechende Steuerrückstellung ausgewiesen werden.

Um die drohende Steuerpflicht zu vermeiden, musste daher für das Jahr 2001, für das in der Kalkulation ebenfalls ein Gewinn erwartet wird, rückwirkend eine Gebührensenkung vorgeschlagen werden. Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Senkung der Frischwassergebühr (nur für das Jahr 2001) um 1,20 DM/m3 - netto - wird dann beim Abschluss 2001 wieder ein Verlust eintreten, der dann in den Folgejahren kontinuierlich wieder abgebaut wird.

Aus den jeweiligen Gebührenkalkulationen ergibt sich dadurch für das Jahr 2001 eine Gebühr von 2,15 DM je m3 bezogenen Frischwassers zzgl. 7% MWSt. und ab dem Jahr 2002 eine Gebühr von 1,50 €/m3 zzgl. 7% MWSt. (dies entspricht 2,93 DM/m3 gegenüber seither 3,35 DM/m3).

Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat in seiner Sitzung am 20.11.2001 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührensätze im Rahmen einer Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen. Die Gebührensenkung für das Jahr 2001 sollte durch eine Anpassung des 4. Abschlages an die Kunden des Wasserversorgungsunternehmens weitergegeben werden. Die Umsetzung der Gebührenreduzierung ist aus programmtechnischen Gründen nur mit erheblichen Schwierigkeiten, weiteren Kosten sowie einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden.

Die Stadt hat sich deshalb dazu entschlossen, auf die 4. Abschlagszahlung 2001 sowohl bei den Wasser- als auch bei den Abwassergebühren vollständig zu verzichten. Per Saldo werden die Kunden dadurch vorläufig geringfügig mehr entlastet, als dies durch die Gebührenreduzierung eigentlich gerechtfertigt wäre. Bei der Schlußrechnung für das Jahr 2001, die den Abnehmern voraussichtlich im Laufe des Monats Februar 2002 zugestellt wird, muss deshalb u. U. mit Gebührennachforderungen gerechnet werden.

Die auf Ende Dezember 2001 vorgesehene Abbucherrate für das 4. Quartal 2001 entfällt somit ersatzlos. Barzahler müssen zum Fälligkeitstermin ebenfalls keine Zahlungen leisten.

Der Eigenbetrieb "Städt. Abwasserbeseitigung Ditzingen" wird seit seiner Gründung im Jahr 1995 ebenfalls als sogen. "gewinnloser" Eigenbetrieb geführt. Insoweit gelten hier dieselben Aussagen wie oben zur Wasserversorgung ausgeführt.

Die Abwassergebühren mussten durch Satzungsänderung vom 20.11.2001, nachdem hier wiederum Verlustvorträge in einer Größenordnung von 2,3 Mio. DM bis Ende des Jahres 2001 auflaufen werden, auf der Grundlage einer aktuellen Gebührenkalkulation ab dem Jahre 2002 von bislang 3,75 DM/m3 auf 4,15 DM/m3 (dies entspricht 2,10 €/m3) erhöht werden. Ursächlich für den erhöht entstandenen Aufwand sind sowohl die vorgenommenen Kanalsanierungsmaßnahmen als auch umfangreiche Erweiterungsmaßnahmen im Gruppenklärwerk Ditzingen/Stuttgart.

Die Gesamtgebühr für den Frischwasserbezugs- und Entsorgungsbereich (einschl. 7% MWSt. für den Frischwasserbezug) verändert sich demnach von ursprünglich 7,33 DM/m3 (3,75 €) zu Beginn des Jahres 2001 im Jahr 2002 auf 3,71 € oder 7,25 DM je m3 bezogenen Frischwassers.

Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Städt. Wasserwerkes unter Tel. (07156)164-192 sowie des Kämmereiamtes unter Tel. (07156)164-200 gerne zur Verfügung.

21.12.2001

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