Briefwahlanträge

Briefwahlanträge müssen spätestens Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beim Wahlbüro gestellt werden. Dafür ist an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet.

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann auch noch am Samstag bis 12 Uhr und am Wahltag bis 15 Uhr ein Briefwahlantrag gestellt werden. Hier sollen Sie aber die Voraussetzung vorher mit dem Wahlbüro telefonisch abklären (Telefon 164-165 / - 166/ -230), damit Sie sich nicht unnötig auf den Weg machen.

05.06.2009

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