Verkehrsrechtliche Maßnahmen in der Gesamtstadt Ditzingen

In den zurückliegenden Wochen und Monaten wurden sowohl im Rahmen des Angebotes zum öffentlichen Personennahverkehr in der Gesamtstadt sowie zur allgemeinen Verbesserung der Verkehrssicherheit zahlreiche verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen, die auf die Verkehrsteilnehmer verschiedene Auswirkungen zur Folge haben. Um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt einen Überblick über die zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen mit ihren verkehrsrechtlichen Auswirkungen zu verschaffen, informiert die Stadtverwaltung Ditzingen über die im einzelnen getroffenen Maßnahmen wie folgt:

Verkehrsrechtliche Maßnahmen im Rahmen der Optimierung
der Busverkehre in Ditzingen

Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat am 30.9.2003 über Verbesserungsmaßnahmen zum Busverkehr Ditzingen beraten. Die hierbei getroffenen Entscheidungen haben zum Teil verkehrsrechtliche Auswirkungen zur Folge.

1. Stadtbusverkehr – Linie 624

Zur Ermöglichung eines reibungslosen Durchgangsverkehrs für den Stadtbus muss im Bereich der Breslauer Straße ein Halteverbot in der Nähe der Bushaltestelle eingerichtet werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist das Parken leicht versetzt möglich. Grund der Maßnahme waren Schwierigkeiten des Stadtbusses beim Durchfahren dieses Verkehrsabschnitts. Beim Einsatz eines Ersatzbusses (Linienbus) war bislang ein Durchkommen nahezu unmöglich.

Im Bereich der Linienführung über die Glemsbrücke/Bauernstraße war es von der Glemsbrücke aus kommend im Bereich Umspannwerk notwendig, eine Grenzmarkierung anzubringen. Ohne diese Markierung hat der Bus große Probleme bei der Einfahrt in den Brückenbereich.

Im Straßenbereich Zollernstraße/Hornbergstraße musste ebenfalls eine Grenzmarkierung wegen der schwierigen Einfahrtssituation in die Zollernstraße angebracht werden. Im Einmündungsbereich Ditzenbrunner Straße/Korntaler Straße war es erforderlich, in Richtung des Busverkehrs ein Halteverbot anzuordnen. Auf der anderen Fahrbahnseite kann geparkt werden.

Im Straßenabschnitt Ditzenbrunner Straße/An der Lache wurde ebenfalls ab der Einmündung Ernst-Moritz-Arndt-Straße bis zur Einfahrt an der Lache in Fahrtrichtung des Busses ein Halteverbot angeordnet .
Um die Durchfahrt des Busses auch im Bereich Stuifenstraße/Württembergstraße behinderungsfrei zu ermöglichen, musste auch in diesem Bereich ein Parkverbot eingerichtet werden. Ebenso sind im Bereich Leharstraße/Herterstraße zeitliche Halteverbote in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr erforderlich.

Wegen der schwierigen Kurvenlage wurde in der Leharstraße beim Anwesen Leharstraße 18 eine Grenzmarkierung auf 15 m Länge angeordnet.
2. Verkehrsrechtliche Maßnahmen im Bereich der Linie 620/623
Ditzingen – Heimerdingen

Um ebenfalls im Linienverkehr zwischen Ditzingen und den Stadtteilen eine weitgehend störungsfreie Fahrt zwischen Ditzingen und Heimerdingen und damit verbunden eine gesichertere Einhaltung der Fahrpläne zu ermöglichen, war es erforderlich, in der Silcherstraße im Stadtteil Schöckingen auf der nördlichen Fahrbahnseite ein Halteverbot zu veranlassen. Ebenso wurde vor dem Anwesen Silcherstraße 37 aufgrund der beschlossenen Änderung der Linienführung eine neue Bushaltestelle eingerichtet. Die neue Haltestelle befindet sich gegenüber der vorhandenen Bushaltestelle. Im Zuge der neuen Linienführung fährt der Bus künftig über den Feldweg Unter dem Greut.

Geschwindigkeitsbeschränkung in der Hirschlander Straße Ditzingen

Wie aufmerksamen Verkehrsteilnehmern sicherlich aufgefallen ist, wurde im Straßenabschnitt Hirschlander Straße in Ditzingen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die verkehrsrechtliche Anordnung war notwendig, da es wegen zu schnell fahrender Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen, nicht zuletzt auch aufgrund des Straßengefälles zwischen der Ortstafel und der Einmündung Ziegeleistraße, gekommen ist.

21.11.2003

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