Untersuchungen des Landratsamtes zu Umweltbeeinträchtigungen und Krankheitsfällen abgeschlossen:Keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen auf die Anwohner!

Von Nachbarn des Zimmereibetriebes Jakobstr. 12 wurden der Stadtverwaltung Befürchtungen vorgetragen, dass durch den Betrieb des Zimmereigeschäftes Beeinträchtigungen der Umwelt und der Gesundheit der Nachbarn verursacht würden.

Die Hinweise wurden an das Kreis-Gesundheitsamt zur fachlichen Überprüfung weitergeleitet, ob von den früheren oder aktuellen Emissionen des Betriebes Gefahren ausgegangen sind oder noch ausgehen. Das Kreis-Gesundheitsamt hat im April dieses Jahres Untersuchungen für eine genauere gesundheitliche Bewertung des Umfeldes der Zimmerei veranlasst. Diese Untersuchungen wurden von der Stadt Ditzingen durch Daten-Material unterstützt. Mit Schreiben des Landratsamtes Ludwigsburg vom 4. August 2000 wurden die Ergebnisse der Überprüfungen mitgeteilt.

Nachdem zum Teil sehr spektakuläre Berichterstattungen in den Medien zu Verunsicherungen im näheren Wohnumfeld des Zimmereibetriebes geführt haben, informieren wir im Einvernehmen mit dem Landratsamt über die nun vorliegenden Untersuchungsergebnisse.

1. Untersuchung von Verunreinigungen des Untergrundes auf dem Grundstück Jakobstraße 12

Im Auftrag des Amtes für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamtes wurden an gezielt ausgewählten Stellen auf dem Grundstück durch ein Ingenieurbüro Bodenproben entnommen. So sollte festgestellt werden, ob durch die in den Jahren 1974 bis 1994 auf dem Grundstück durchgeführten Imprägnierarbeiten Bodenverunreinigungen hervorgerufen worden sind - in einem befestigten Hofraum aufgestellten Trog - waren damals Zimmereihölzer imprägniert worden.

Die Untersuchungspunkte wurden vom Landratsamt festgelegt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt worden sind.

Die Bodenproben wurden durch einen von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart bestellten Sachverständigen analysiert und vom Landratsamt fachlich bewertet.

Es sind keine nennenswerte Kontamination des Bodens festgestellt worden. Eine Vielzahl von Einzelstoffen (z.B. Arsen, Blei, Chrom, Holzschutzmittel, Quecksilber, Zink) war entweder nicht nachweisbar oder zumindest aber nur in verschwindend geringen Mengen vorhanden. Dabei waren in keinem Fall die für Kinderspielplätze zulässigen Belastungen überschritten.

2. Untersuchung gesundheitlicher Beeinträchtigungen

Die betrieblichen Tätigkeiten auf dem Freigelände der Zimmerei wurden auch mit zum Teil schwerwiegenden Gesundheitsschäden und bösartigen Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Mediziner des Kreis-Gesundheitsamtes haben diese Befürchtungen überprüft und mitgeteilt, dass ein ursächlicher Zusammenhang von Emissionen der Zimmerei mit den mitgeteilten Erkrankungsfällen nicht erkennbar ist.

3. Lärmbelastungen

Um eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastungen für die Anwohner zu erzielen, wurde vom Landratsamt im April d. J. in einer Besprechung mit der Firma K & M gefordert, geeignete Maßnahmen für eine künftige Einhaltung des Lärmrichtwertes für Mischgebiete vorzuschlagen. Hierauf hat der Gewerbebetrieb angegeben, dass die größeren geräuschintensiven Zimmereiarbeiten für Dachstühle in ein Abbundzentrum an einen anderen Ort verlagert werden. Für die auf dem Betriebsgelände verbleibenden Tätigkeiten wurden am 10.08.2000 in einer weiteren Besprechung konkrete Maßnahmen vereinbart, wie der Schutz der Nachbarschaft gewährleistet werden soll.

Von den Nachbarn wurde dem Landratsamt bestätigt, dass die geräuschintensiven Tätigkeiten auf der Freifläche des Betriebsgeländes deutlich reduziert wurden.



20.11.2000

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