Kein Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern

Wappen der Stadt Ditzingen
Die Stadtverwaltung Ditzingen weist darauf hin, dass besondere Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern geboten ist. Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Feuerwerkskörper der Kategorie II, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wir bitten daher die Bürgerinnen und Bürger, sich an Silvester umsichtig zu verhalten.

Stadt Ditzingen
Amt für Sicherheit, Soziales und Senioren

17.12.2012

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