Stadt Ditzingen

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Bundestagswahl 2025

Informationen zur Wahl

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 ist es wieder soweit – an diesem Tag finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der

 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Wahlbüro

Rathaus Ditzingen
1. Stock, Zimmer 112
Am Laien 1
71254 Ditzingen

Telefon: 07156 / 164 444
E-Mail: Wahlen(@)ditzingen.de

Ansprechpartner
Jens Schmukal (Leitung Abteilung Organisation und Zentrale Dienste)
Telefon: 07156 / 164 135
E-Mail: jens.schmukal(@)ditzingen.de

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?

Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird auch aktives Wahlrecht genannt.
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle wählen, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • volljährig sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Dürfen Deutsche im Ausland wählen?

Deutsche Staatsangehörige, die für längere Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, das heißt keinen Wohnort in Deutschland bei einer Meldebehörde angegeben haben, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie müssen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl jedes Mal neu beantragen. Entsprechende Formulare werden auf der Webseite der Bundeswahlleiterin zur Verfügung gestellt.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben – dieser Aufenthalt darf außerdem nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Wenn diese Bedingung nicht zutrifft, müssen sie mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik persönlich und unmittelbar vertraut und von ihnen betroffen sein – dafür reicht es nicht, zum Beispiel nur deutschsprachige Medien zu konsumieren.

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Bis Ende Januar erhalten die rund 18.000 Wahlberechtigten für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigungen. Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahlbezirk sowie in welchem Wahlgebäude gewählt werden kann. Den Stimmzettel erhalten die Wahlberechtigten direkt im Wahllokal.

Wenn Sie glauben wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich unverzüglich mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Feststellung der Wahlberechtigung muss sich der Wähler durch seinen amtlichen Personalausweis oder Reisepass identifizieren/ausweisen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden, das erleichtert die Stimmabgabe. Sie muss aber nicht zwingend vorgelegt werden, es genügt der Ausweis.

Wählerverzeichnis und Umzug

Information der Wahlberechtigten bei Zuzug nach dem Stichtag

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,
in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am Stichtag, 12.01.2025, mit Wohnung gemeldet sind. Bei mehreren Wohnungen gilt nur die Hauptwohnung. Wer am Stichtag in Deutschland mit keiner Wohnung gemeldet ist, wird in kein Wählerverzeichnis eingetragen. Bei einem Wohnungswechsel ab dem 13.01.2025 bleiben die Wahlberechtigten grundsätzlich im Wählerverzeichnis derjenigen Gemeinde eingetragen, in der Ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung am Stichtag lag. Die Wahlberechtigten können dort Ihr Wahlrecht (ggf. durch Briefwahl) ausüben.

Wer sich im Zeitraum vom 13.01. bis zum 02.02.2025 in Ditzingen anmeldet und sein Wahlrecht hier ausüben will, muss folgende Hinweise beachten.

Zuzug aus dem Bundesgebiet und Wechsel der Hauptwohnung
• Sie haben sich nach dem 12.01.2025 in Ditzingen mit einziger bzw. mit Hauptwohnung angemeldet. Nachdem Sie von einer Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes zugezogen sind, bleiben Sie für die Bundestagswahl im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen. Wenn Sie jedoch Ihr Wahlrecht in Ditzingen ausüben wollen, müssen Sie die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis spätestens 02.02.2025 beantragen.
• Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre Ditzinger Nebenwohnung nach dem 12.01.2025 und vor dem 02.02.2025 in die Hauptwohnung umwandeln. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis bis spätestens 02.02.2025.
• Ab dem 03.02.2025 dürfen Sie nicht mehr in Ditzingen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Sie können Ihr Wahlrecht dann nur noch am Ort der früheren Wohnung bzw. Hauptwohnung ggf. durch Briefwahl ausüben.

Anmeldung ohne gemeldete Vorwohnung
• Wenn Sie vor Ihrer Anmeldung in Ditzingen keine gemeldete Wohnung in Deutschland hatten, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis ebenfalls bis spätestens 02.02.2025 beantragen. Sie können sonst nicht an der Bundestagswahl teilnehmen.

Zuzug aus dem Ausland
• Sie sind aus dem Ausland zugezogen und haben sich in Ditzingen mit einziger bzw. mit Hauptwohnung angemeldet. Wenn Sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen und noch keinen Antrag aus dem Ausland gestellt haben, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis in Ditzingen bis spätestens 02.02.2025 förmlich beantragen.
• Wenn Sie erst ab dem 03.02.2025 eine Wohnung anmelden, dürfen wir Sie nicht mehr in das Wählerverzeichnis eintragen. Dies gilt auch dann, wenn Sie aus dem Ausland noch keinen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

Ummeldung innerhalb Ditzingens
• Bei Umzugsmeldungen ab dem 13.01.2025 bleiben Sie im Wählerverzeichnis für die alte Wohnung eingetragen, wenn die neue Wohnung in demselben Wahlkreis wie die alte Wohnung liegt. In diesem Fall ist eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.

Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die noch zwischen dem 13.01. und dem 02.02.2025 in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten eine schriftliche Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Zum Formular Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wahlschein online beantragen / Briefwahl

Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person im Wahlkreis. Er ist auf Antrag auszustellen, die Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich von Amts wegen beizufügen.
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • persönlich
  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
  • schriftlich
  • Per Online-Formular  (Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt, Funktion verfügbar bis 20.02.2025, 12 Uhr)

Eine Beantragung per Telefon oder SMS ist nicht möglich.

Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Stadt Ditzingen zurück. 
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.

Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

Frist:
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21.02.2025) 15 Uhr beantragen.

Später eingehende Anträge können nur in besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, bis 15 Uhr am Wahltag bearbeitet werden.

Die Wahllokale im Überblick

WB-Nummer

Wahllokal

101-01

Rathaus Ditzingen - Foyer Bürgersaal

101-02

Schulzentrum Glemsaue, Zi. 157

101-03

Wilhelmschule - Eingang Weilimdorfer Straße

101-04

Kindergarten Grasweg

101-05

Schulzentrum Glemsaue Zi. 150

101-06

Konrad-Kocher-Schule – Hauptschulgebäude

101-07

Stadthalle Ditzingen – Turnhalle

303-08

Bürgerhaus Heimerdingen

303-09

Aula der Sporthalle Heimerdingen

404-10

Rathaus Schöckingen

505-11

Karl-Koch-Halle Hirschlanden

505-12

Rathaus Hirschlanden

505-13

Theodor-Heuglin-Schule

Die Wahllokale sind für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte oder Rollator-Benutzer geeignet.  

Info „richtige Stimmabgabe“

Stimmzettel

Da in jedem Wahlkreis andere Wahlvorschläge und in jedem Bundesland unterschiedliche Listen eingereicht wurden, gibt es keine bundeseinheitlichen Stimmzettel. Der Stimmzettel enthält für die Wahl in den Wahlkreisen die Namen der Bewerber und bei Wahlvorschlägen von Parteien, außerdem den Namen der Partei.
Für die Wahl nach Landeslisten enthält der Stimmzettel die Namen der Parteien. Die Reihenfolge der Parteien auf den Landeslisten richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland erreicht haben. Die übrigen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Auf dem Stimmzettel finden Sie auch den Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten.
Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Abschließend werden die Wahlvorschläge für Einzelbewerber aufgeführt.

Erst- und Zweitstimme

In Deutschland gilt ein Wahlsystem, welches Elemente von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht aufgenommen hat; das sogenannte personalisierte Verhältniswahlrecht. Dieses Wahlsystem bietet dem Wähler die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben.
Mit der Erststimme entscheidet der Wähler über den Kandidaten seines Wahlkreises, sie hat mit dem Kräfteverhältnis der Parteien zunächst nichts zu tun. Es gewinnt, wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen hinter sich bringen kann. Dazu reicht die einfache Mehrheit. Anders als bisher ziehen die Gewinnerinnen und Gewinner der Wahlkreise allerdings nicht mehr in jedem Fall in den Bundestag ein. Voraussetzung ist, dass das gewonnene Direktmandat vom Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei gedeckt ist. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Siegreiche Kandidatinnen und Kandidaten, deren Wahl durch das Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei gedeckt ist, werden aber bei der Vergabe der auf die Landeslisten entfallenden Sitze vorrangig behandelt.

Nur ausnahmsweise hat die Erststimme etwas mit der Stärke einer Partei im Parlament zu tun. Dann nämlich, wenn eine Partei zwar bundesweit bei den Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, aber mindestens drei ihrer Kandidaten per Erststimme erfolgreich sind. Dann zieht sie doch in den Bundestag ein.
Mit der Zweitstimme wählt er die Landesliste einer Partei. Für die Zusammensetzung des Bundestags ist letztlich die Zweitstimme entscheidend, weil sie bestimmt, welche Partei die meisten Parlamentssitze errungen hat und somit die Macht besitzt, den Kanzler zu stellen und die Regierung zu bilden. Sobald bundesweit alle Zweitstimmen zusammengezählt sind und feststeht, wie viele Sitze die einzelnen Parteien im Verhältnis zueinander bekommen, wird ermittelt, wie viele Abgeordnete über die jeweiligen Landeslisten in den Bundestags einziehen. Deshalb stehen auf der rechten Stimmzettelhälfte hinter den Parteien auch die erstplatzierten Bewerber der jeweiligen Landesliste der Parteien.

Ungültige Stimmzettel

Änderungen der Wahlvorschläge sind nicht erlaubt. Sie führen dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird. Es dürfen also keine Streichungen von Personen vorgenommen werden. Auch das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten ist nicht zulässig.

Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Infos in Leichter Sprache

Broschüre: Was man wissen muss zur Bundestagswahl

Das mit der Lebenshilfe Baden-Württemberg herausgegebene 28-seitige Heft vermittelt Grundinformationen zur Bundestagswahl. Was man zur Bundestagswahl wissen muss, findet man hier in Leichter Sprache ausgedrückt. Das übersichtlich gestaltete Heft richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Aber auch ganz allgemein können Wählerinnen und Wählern im Land so auf verständliche Weise erfahren, welche Bedeutung und Funktion die bevorstehende Wahl hat.

Heft - Einfach wählen gehen! als PDF zum Download
 

Repräsentative Wahlstatistik

Die Wahlbezirke Aula Sporthalle in Heimerdingen und Rathaus Schöckingen sind für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.