Alle Kinder und Jugendlichen deren Familien
erhalten.Auch Kinder aus Familien, die keine dieser Leistungen erhalten, können eventuell Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepakt erhalten.Junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren können einen Teil dieser Leistungen erhalten, wenn sie noch zur Schule gehen.
WICHTIG: Man kann diese Leistungen auch nachträglich noch beantragen.
Für jedes Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
Keine Angst vor zuviel Papier! Das ist ein einfacher Antrag mit nur einer Seite!
WICHTIG: Haben Sie schon einmal Wohngeld beantragt? Wenn nicht, lassen Sie sich bei der Wohngeldstelle im Rathaus Ditzingen beraten.
Schulbedarf
Für persönlichen Schulbedarf (Schulranzen, Hefte und andere Schulsachen, bekommt jedes Kind 70.-€ zu Beginn des Schuljahres und noch mal 30,-€ zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Ausflüge und Schullandheime
Die Kosten für Schullandheime und Ausflüge mit der Schule oder mit dem Kindergarten (z.B. Theaterbesuch, Wintersporttag) werden übernommen.
Schülerbeförderung
Wenn ein Kind mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren muss, wird der Eigenanteil der Fahrkarte ganz oder teilweise übernommen.
Lernförderung („Nachhilfe“)
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für Lernförderung („Nachhilfe“) übernommen werden.
Mittagessen
Wenn ein Kind in der Schulmensa oder der Kindertagesstätte zu Mittag isst, werden die Kosten hierfür bis auf einen Eigenanteil von 1.-€ pro Essen erstattet.
Sport, Musik und Freizeiten
Der Beitrag für viele Vereine, die Musikschule oder die Kosten für eine Freizeit können erstattet werden. Hierfür gibt es bis zu 120.-€ im Jahr für jedes Kind.
Alle Ditzinger Bürgerinnen und Bürger können sich im Rathaus Ditzingen beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.
Zuständig ist das Amt für Sicherheit, Soziales und Senioren, Abteilung Soziale Angelegenheiten,
Stuttgarter Straße 41/1- 71254 Ditzingen,
Tel.: 07156 164-398 oder -123
E-Mail: marina.schulz(@)ditzingen.de / petra.danner(@)ditzingen.de