Aktuelles zur Corona-Pandemie
Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie
Schützen Sie sich und andere durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.
• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.
• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.
• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.
• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.
-
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
-
Mit der „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung“ vom 10.01.2021 soll sichergestellt werden, dass durch Einreisen aus Risikogebieten nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden und neue Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen.
-
Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
-
Die Änderungen treten am 16. Dezember 2020 in Kraft.
-
Alle Dienststellen der Stadtverwaltung bis voraussichtlich Freitag, 29. Januar 2021 nur noch nach Terminvereinbarung zugänglich.
-
Um die weiterhin hohen Infektionszahlen besser unter Kontrolle zu bekommen, besteht ab sofort bis auf Weiteres ein Nutzungsverbot der Bolzplätze in Ditzingen.
-
Die Änderungen treten am 1. Dezember 2020 in Kraft.
-
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung in der ab 01.07. gültigen Fassung.
-
Übersicht der Änderungen zum 2. November 2020