Aktuelles zur Corona-Pandemie
Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie
Schützen Sie sich und andere durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.
• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.
• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.
• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.
• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.
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Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
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Die Landesregierung hat die 5. Änderungs-Verordnung für die Corona-Verordnung notverkündet.
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Der offizielle Start für das Kreisimpfzentrum Ludwigsburg (KIZ) ist für den 22. Januar 2021 vorgesehen
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Für impfberechtigte Senioren bietet der DRK-Kreisverband einen Rund-um-Service zur COVID-19-Impfung an:
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Die Landesregierung hat die 4. Änderungs-Verordnung der Corona-Verordnung notverkündet.
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Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
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Mit der „Coronavirus-Einreiseverordnung“ vom 13. Januar 2021 sowie der „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ vom 17. Januar 2021 soll sichergestellt werden, dass durch Einreisen aus Risikogebieten nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden und neue Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen.
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Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
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Der offizielle Start für das Kreisimpfzentrum Ludwigsburg (KIZ) ist für den 22. Januar 2021 vorgesehen
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Die Änderungen treten am 16. Dezember 2020 in Kraft.