Lehrgänge auf Kreisebene und an der Landesfeuerwehrschule:
Ausbildung Motorsäge
Arbeiten, die mit der Motorsäge ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefährdungspotential verbunden. Um Unfälle zu vermeiden, dürfen für Arbeiten mit der Motorsäge seit 2005 nur Feuerwehrangehörige eingesetzt werden, die entsprechend ausgebildet sind. Als Mindestausbildung für den Umgang mit Motorsägen gilt eine zweitägige Ausbildung (Modul 1 und 2; s.u.). Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Umgang mit Motorsägen geschult und geübt sind (z.B. Zimmermann, Landwirt mit Waldbewirtschaftung, Forstwirt), dürfen auch ohne diese Zusatzausbildung an motorbetriebenen Sägen eingesetzt werden.
Gliederung der Ausbildung und Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung für das Arbeiten mit der Motorsäge erfolgt gemäß GUV-I 8624 in fünf aufeinander aufbauenden Modulen:
Beim Arbeiten mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Drehleitern ist die FwDV 1/2 zu beachten. Danach darf nur ein Feuerwehrangehöriger im Korb sein, die Motorsäge darf maximal 6,5 kg wiegen und das Schwert höchstens 40 cm lang sein. Der jeweilige Feuerwehrangehörige muss mit der Tätigkeit im Korb vertraut sein. Eine zusätzlich Ausbildung nach Modul 5 ist hierfür nicht erforderlich, wenn gleichzeitig sichergestellt ist, dass nur solche Arbeiten durchgeführt werden, die keine Sicherung des Astwerkes bzw. der zu trennenden Teile erforderlich machen. Zur Ausführung darüber hinausgehender Arbeiten, die in aller Regel nicht feuerwehrspezifisch sind, ist eine Ausbildung nach Modul 5 erforderlich.
Die Lehrgänge können bei den Forstbehörden oder auch unter Anleitung speziell ausgebildeter Feuerwehrangehöriger durchgeführt werden.
Lehrgang ABC-Einsatz
Atomare, Biologische und Chemische Gefahren erfordern neben einer Sonderausrüstung auch spezielle Kenntnisse im Umgang mit derartigen Gefahrstoffen. In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 sind die taktischen Regeln festgelegt, die es beim Umgang mit diesen Gefahren zu beachten gilt. In einem 70stündigen Lehrgang "ABC-Einsatz" erwirbt der Feuerwehrangehörige die Grundkenntnisse für den Ablauf eines Gefahrguteinsatzes.
Zu den Hauptthemen gehören
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger".
Bei der Brandbekämpfung und bei Maßnahmen zur technischen Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, dass sich die Angehörigen der Feuerwehren in absturzgefährdete Bereiche begeben. wo Eine Sicherung gegen Absturz ist in diesen Bereichen unbedingt erforderlich. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben kann es zur Abwehr von Gefahren für Personen oder Tiere vorkommen, dass die normale Ausrüstung wie Feuerwehrleine und –gurt nicht eingesetzt werden kann, da ihre Einsatzgrenze überschritten wird. Hier sind dann besondere Einsatzmittel erforderlich (z. B. der „Gerätesatz Absturzsicherung“). Bei der Brandbekämpfung sollten sich die Tätigkeiten nur auf Nachlöscharbeiten beschränken.
Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften müssen die Einsatzkräfte in allen Bereichen, in denen Absturz- oder Einbruchgefahr besteht mit geeigneter Schutzausrüstung gesichert werden. So zum Beispiel bei Arbeiten an Dachkanten, an Deckenöffnungen, abgebrannten Treppenstufen, in Silos, an Schächten mit fehlender oder beschädigter Abdeckung an Gräben, Abhängen oder beim Begehen von Decken mit unbekannter Tragfähigkeit.
Nach der Grundausbildung lernen Feuerwehrangehörige im Grundlehrgang Absturzsicherung, sich selbst - und gegebenenfalls auch weitere Personen - in solchen Gefahrensituationen abzusichern. Zu den wichtigsten Inhalten des dreitägigen Lehrganges zählen:
Quelle: Lehrunterlage Absturzsicherung der Höhenrettung Rheingau-Taunus
Lehrgang Technische Hilfeleistung (alt)
Der einwöchige Lehrgang wird nach abgeschlossener Grundausbildung an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal absolviert. Ziel der Ausbildung ist die Kenntnis der Handhabung der Ausrüstung und Bedienung der Geräte zur Durchführung technischer Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.
Folgende Themen gehören zu den Lernzielen:
Der Lehrgang wird zwischenzeitlich nicht mehr an der Landesfeuerwehrschule angeboten. Die Inhalte werden in den Grundlehrgängen sowie in den Modulen "Technische Hilfeleistung" auf Kreis- und Standortebene vermittelt.