Lehrgänge auf Kreisebene und an der Landesfeuerwehrschule:
Mit dem Jugendwartlehrgang erhalten die Jugendfeuerwehrwarte und ihre Stellvertreter für ihre Tätigkeit eine weitere pädagogische Qualifikation. Der Lehrgangsteilnehmer muss mindestens 19 Jahr alt sein, Jugendgruppenleiter- und Truppführerlehrgang sind obligate Voraussetzung. Während des dreitägigen Lehrganges erlernt der Teilnehmer grundlegende Ziele der Jugendarbeit sowie verschiedene Arbeitsgrundsätze kennen. Zu den angewandten Methoden zählen das Brainstorming, Diskussion und Gruppenarbeit, Planspiele, Moderation sowie verschiedene Präsentationen.
Wichtigste thematische Inhalte des Lehrganges sind
Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang berechtigt zur Leitung einer Jugendfeuerwehr und zur Organisation der verschiedenen Dienstveranstaltungen einer Jugendfeuerwehr.
Informationen zum Lehrgang "Jugendgruppenleiter" zum Herunterladen:
Informationen zum Lehrgang "Ausbilder zum Jugendgruppenleiter" zum Herunterladen: