Wer erhält den Ditzinger Familienpass ?
Berechtigt sind Einwohner der Stadt Ditzingen, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder Leistungen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten.
Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sind ebenfalls berechtigt, sofern nicht wegen endgültiger Ablehnung ihres Asylantrags und vollziehbarer Ausreisepflicht Leistungen des AsylbLG gekürzt wurden.
Ebenfalls berechtigt sind Familien mit behinderten Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn alle Familienangehörigen Ihren Erstwohnsitz in Ditzingen haben. Asylbewerber mit behinderten Kindern sind ebenfalls berechtigt.
Wo ist der Familienpass erhältlich ?
Der Familienpass wird auf Antrag in Ditzingen beim Amt für Sicherheit, Soziales und Senioren, Abteilung Bürgerservice und von den Verwaltungsstellen in Heimerdingen, Hirschlanden und Schöckingen während der Öffnungszeiten ausgegeben.
Welche Unterlagen müssen bei der Antragsstellung mitgebracht
werden?
Es sind folgende Unterlagen bei Antragsstellung vorzulegen:
Welche Vergünstigungen bringt der Familienpass ?
Ermäßigung von 50% gibt es für
Ermäßigung von bis zu 30% der Benutzungsgebühr gibt es für Kindertageseinrichtungen
(§ 8 der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ditzingen)
(Stand 01.12.2017)