Stadt Ditzingen

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Wahlen am 9. Juni 2024

Kommunalwahlen

Am 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Diese finden zeitgleich mit der Europawahl statt. In Ditzingen wird der Kreistag, die Regionalversammlung Stuttgart, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte in Heimerdingen, Hirschlanden und Schöckingen gewählt.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Verfügung stellen:

Wahlamt

Sie finden das Wahlamt der Stadt Ditzingen im Rathaus (Am Laien 1, 71254 Ditzingen) im 1. Stock, Zimmer 112.

Servicezeiten:

Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag + Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

Kontakt:

Tel:     07156 164-444        
E-Mail: Wahlen(@)ditzingen.de

Kommunalwahl: Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, sich durch die Stimmabgabe aktiv an der Wahl zu beteiligen.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in),
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • Wahl des Gemeinderats - seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (Hauptwohnung)
  • Wahl des Ortschaftsrats - seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt und in der betreffenden Ortschaft die Hauptwohnung hat.
  • Wahl des Kreistags - seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnt (Hauptwohnung)

Bürgerinnen und Bürger, die durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde/aus dem Landkreis das Wahlrecht verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde/Landkreis zuziehen oder ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt.

Die Erforderlichkeit einer Mindestwohndauer entfällt in diesen Fällen.

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen,

  • die das Wahlrecht infolge Richterspruchs in Deutschland verloren haben oder
  • Unionsbürger/innen sind, die infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.

Gleichzeitig findet die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart statt.
Unionsbürger/innen sind für die Wahl nicht wahlberechtigt. Im Übrigen gelten die oben dargestellten Wahlvoraussetzungen entsprechend.
Wahlgebiet ist bei dieser Wahl das Verbandsgebiet des Verbands Region Stuttgart, das den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis umfasst.

Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Ditzingen eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Die Stadt Ditzingen macht spätestens am 16. Mai 2024 öffentlich bekannt, wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden die Wählerverzeichnisse eingesehen werden können.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung, erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlamt der Stadt Ditzingen.

 

Sie erreichen das Wahlamt telefonisch unter 07156/164-444 oder per E-Mail unter wahlen(@)ditzingen.de

 

 

Information für neu Zugezogene

Sind Sie in den letzten Wochen nach Ditzingen zugezogen oder innerhalb des Stadtgebiets oder innerhalb des Landkreises umgezogen; ist Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?

Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts zu den Kommunalwahlen bitte folgende Hinweise:

1.  Vorausgesetzt Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung, bleiben Sie bei einem Umzug innerhalb des Landkreises wahlberechtigt, wenn Sie die Hauptwohnung im Landkreis behalten.
Wenn Sie für die Kreistagswahl im Landkreis Ludwigsburg als Wahlberechtigte/r in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, Ihre Hauptwohnung in die Stadt Ditzingen verlegen und sich bis 19. Mai 2024 bei der Meldebehörde unserer Stadt anmelden, werden Sie auf Antrag in ein Wählerverzeichnis der Stadt Ditzingen eingetragen und können hier Ihr Wahlrecht ausüben.
Diesen Antrag müssen Sie schriftlich bis zum 19. Mai 2024 (Sonntag!) stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Ditzingen.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt zuziehen oder sich nach dem 19. Mai 2024 anmelden, bleiben Sie in Ihrer bisherigen Gemeinde (Wegzugsgemeinde) in das Wählerverzeichnis für die Kreistagswahl eingetragen und können dort persönlich oder durch Briefwahl wählen.

2. Bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets Ditzingen bleiben Sie für die Wahl des Gemeinderats wahlberechtigt, vorausgesetzt, Sie behalten hier die Hauptwohnung bei.
Bei einem Umzug in die Kernstadt Ditzingen verlieren Sie das Wahlrecht für die Wahl des Ortschaftsrats in den Stadtteilen Heimerdingen, Hirschlanden und Schöckingen.
Bei einem Umzug bis zum 24. Mai 2024 in einen Stadtteil mit Ortschaftsratswahl werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis in die Zuzugsortschaft eingetragen und können dort Ihr Wahlrecht ausüben.
Bei Anmeldung nach dem 24. Mai 2024 erhalten Sie auf Antrag zur Ausübung Ihres Wahlrechts in der Zuzugsortschaft einen Wahlschein. Antragsvordrucke erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Ditzingen.

3. Sollten Sie nach dem 09. März 2024 aus einer anderen Gemeinde bzw. aus einem anderen Landkreis zugezogen sein, sind Sie für die Wahl des Gemeinderats, bzw. für die Wahl des Kreistags/für die Wahl des Ortschaftsrats nicht wahlberechtigt.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie bereits früher hier in Ditzingen bzw. im Landkreis Ludwigsburg gewohnt haben, damals bereits wahlberechtigt waren und vor Ablauf von drei Jahren jetzt wieder zugezogen sind oder Ihre Hauptwohnung wieder hierher verlegt haben. In diesem Fall sind Sie mit Ihrer Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt. Für den Ortschaftsrat gilt dies allerdings nur, wenn Sie am Wahltag außerdem in der betreffenden Ortschaft Ihre Hauptwohnung haben.
Zu beachten ist, dass Sie in diesem Fall nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sondern rechtzeitig – spätestens bis zum 19. Mai 2024 – einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen müssen.
Bei einer Rückkehr nach dem 19. Mai 2024 erhalten Sie auf Antrag zur Ausübung Ihres Wahlrechts einen Wahlschein, wenn Wahlberechtigung besteht. Antragsvordrucke erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Ditzingen.

4. Für die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart gelten die Ausführungen zur Wahlberechtigung bei der Kreistagswahl entsprechend.

Kommunalwahl 2024 in Leichter Sprache

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben gemeinsam eine Broschüre herausgegeben. Sie heißt „Einfach wählen gehen!“. Darin steht in Leichter Sprache was man zur Kommunalwahl 2024 wissen muss.

Die Broschüre „Einfach wählen gehen!“ als PDF zum Downnload

Informationen / Links

Information und wichtige Hinweise zu den Kommunalwahlen 2024 finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: www.kommunalwahl-bw.de

Europawahl

Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet die 10. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland statt.

Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Wahlberechtigt sind

alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09. März 2024, in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Ausland lebenden Deutschen an der Europawahl teilnehmen; Auskünfte hierzu erteilt das Wahlamt.

alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09. März 2024, in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Deutsche und Unionsbürger, wenn sie infolge Richterspruch das Wahlrecht nicht besitzen.

Unionsbürger sind zusätzlich dann vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie im dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Ditzingen eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Von Amts wegen werden alle deutschen Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihres Hauptwohnsitzes eingetragen, in der sie am 28. April 2024 bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Unter den gleichen Voraussetzungen werden in das Wählerverzeichnis diejenigen Unionsbürger eingetragen, die auf ihren Antrag bereits zur Europawahl 2019 und zu den vorhergehenden Europawahlen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren.

Alle anderen wahlberechtigten Unionsbürger sind auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen. Der Antrag auf Eintragung ist schriftlich bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt zu stellen. Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung.

Anlage 2A zur EuWO: Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl (bundeswahlleiterin.de)

Sofern Unionsbürger in Deutschland keinen Wohnsitz, sondern lediglich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gelten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis besondere Bestimmungen. In diesem Fall ist Auskunft beim Wahlamt einzuholen.

Die Stadt Ditzingen macht spätestens am 16. Mai 2024öffentlich bekannt, wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden die Wählerverzeichnisse eingesehen werden können.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung, erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlamt der Stadt Ditzingen.

Sie erreichen das Wahlamt telefonisch unter 07156/164-444 oder per E-Mail unter wahlen(@)ditzingen.de

European Elections on 09th June 2024

The 10th direct elections to the European Parliament are being held in the EU on 06th to 09th June 2024. In Germany, these elections will take place on Sunday, 09th June 2024.

Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.

To vote in Germany, you must be registered in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.

To register, you must apply at the town or city hall of your place of residence by Sunday,19th May 2024 at the latest.

You may also register by mail to the municipality of your place of residence.
(Please note the official opening hours and time needed for mail delivery!).

For a registration form and information sheet, please visit www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

or your municipal administration.

You will find more information about voting in all the official EU languages at www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Contact Electoral office: call 07156 164-444 or mail wahlen(@)ditzingen.de

Information für neu Zugezogene

Sie sind nach Ditzingen zugezogen oder innerhalb des Stadtgebiets umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt.

Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

  1. Wenn Sie als Deutscher aus einer anderen Gemeinde innerhalb Deutschlands zugezogen sind und sich erst nach dem 28. April 2024 bei der Meldebehörde in Ditzingen anmelden, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal wählen können; Sie können sich von Ihrem früheren Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

Wollen Sie dagegen schon in Ditzingen wählen, so müssen Sie spätestens bis zum 19. Mai 2024 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Wegzugsgemeinde gestrichen.

1.1   Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserem Stadtgebiet liegende Nebenwohnung nach dem 28. April 2024 als Hauptwohnung anmelden! Wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie bis zum 19. Mai 2024 Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.

1.2   Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets Ditzingen umgezogen sind und sich nach dem 28. April2024 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis (auch auf Antrag) ist nicht möglich.

1.3   Falls Sie bisher keine Wohnung in Deutschland hatten und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragt haben, können Sie – wie bei einem Umzug im Inland –bis zum 19. Mai 2024 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt, um Ihre Wahlberechtigung zu klären und den erforderlichen Eintragungsantrag zu stellen.

2.      Wenn Sie als nichtdeutscher Unionsbürger innerhalb Deutschlands umgezogen sind und schon an Ihrem bisherigen Wohnort in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, gelten für Sie die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Wahlberechtigte (vgl. Nr. 1).

         Falls Sie direkt aus einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugezogen sind, können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen werden; der Antrag muss bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt der Stadt Ditzingen eingegangen sein.